INFORMATION

Für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Dieser Verordnungsschein muss Folgendes enthalten:

  • Diagnose (z.B.: Fazialisparese)
  • Art der Therapie (logopädische Therapie)
  • Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B.: 10 x 45min)

Nach Abhaltung der Therapieeinheiten bekommen Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. 

Für die Kostenrückerstattung ist in den meisten Fällen bei Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung notwendig.  Je nach Krankenkasse erhalten Sie ca. 50 % der Kosten refundiert. Haben Sie eine Zusatzversicherung, übernimmt diese meist die übrigen Kosten. 

Tarife gültig ab 01.01.2023:

Erstsitzung / Befund€ 100,00
Einzeltherapie 60 min
€ 100,00
Einzeltherapie 45 min
€ 75,00
Einzeltherapie 30 min
€ 50,00

Die Dauer der Therapie kann je nach Störungsbild und Schweregrad variieren.

Logo Christina Buchgeher Praxis für Logopädie

Vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit) bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Bei einer späteren Terminabsage oder bei Nichterscheinen zur Therapie wird diese zur Gänze in Rechnung gestellt.

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.